Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Geltungsbereich der Bedingungen

Nachstehende Bedingungen gelten für alle rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen

DEKOWERK

vertreten durch Catrin Spengler (im Folgenden: auch Vermieter)

und

deren Kunden (im Folgenden: Mieter).

(2) Diese Bedingungen gelten auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nur anerkannt, wenn ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt wird.

  • 2 Angebot, Vertragsschluss und Vertragsänderungen

(1) Alle Angebote und Auskünfte auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Mit der Buchung erkennt der Mieter die AGB an. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Diese kann entweder per E-Mail oder per Post erfolgen.

(3) Jede Änderung des Vertrags bedarf der Schriftform.

  • 3 Probehussen

(1) Probehussen werden auf Wunsch versendet. Auf eine Kaution wird seitens des Vermieters verzichtet; anfallende Versandkosten sind vom Mieter zu tragen.

(2) Die Probehusse darf höchstens zwei Wochen beim Kunden verweilen.

  • 4 Preise

(1) Für die Aktualität der auf der Internetseite des DEKOWERK und sonstigen Medien veröffentlichten Preise wird keine Haftung übernommen. Maßgeblich ist nur der vereinbarte Preis gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung.

(2) Die Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt.

(3) Bei Blumenpreisen gilt der tagesaktuelle Marktpreis. Preise aus den Auftragsbestätigungen können +/- 20% schwanken. Preisabweichungen zur schriftlichen Auftragsbestätigung geschehen in Rücksprache mit dem Kunden.

  • 5 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Vertragsabschluss in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von in der Regel 25 % des Auftragswertes fällig. Der Restbetrag ist nach Erhalt der Endrechnung binnen 14 Tagen per Überweisung oder bei Abholung in bar in voller Höhe zu entrichten. Skonto wird nicht gewährt. Nur bezahlte Ware darf das Lager/den Laden verlassen.

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(2) Bei Komplettdekoration durch das DEKOWERK erfolgt die Endabrechnung nach Rückgabe und Prüfung sämtlicher angemieteter Ware. Die Endabrechnung ist ohne Abzug von Skonto innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

(3) Etwaige Mehrkosten oder Schadensersatzansprüche durch besonders starke Verschmutzung oder Beschädigung der angemieteten Ware werden nachberechnet. Ebenso fehlende oder defekte Ware. Sollten einzelne Kostenpositionen bei Erstellung der Gesamtrechnung noch nicht bekannt sein, besteht ebenfalls das Recht der Nachforderung seitens des Vermieters.

  • 6 Mietdauer/Rückgabe

(1) Die Mietdauer beträgt in der Regel 4 Tage (ohne Postweg) ab Lager.

(2) Erhält der Vermieter die Mietsache nicht fristgerecht zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurück, wird ab dem 5. Tag für jeden Tag der verspäteten Rückgabe eine Gebühr von 25 % des gesamten Mietpreises pro Tag nachträglich in Rechnung gestellt vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden.

  • 7 Mitwirkungspflichten des Mieters / Käufers

(1) Der Mieter hat die Mietsache unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind vor Ingebrauchnahme, versteckte Mängel sofort nach Bemerken unter Bezeichnung des bestehenden Mangels schriftlich beim Vermieter anzuzeigen. Bei Unterlassung der umgehenden Anzeige gilt die Mietsache als mangelfrei.

Bei fehlender bzw. versehentlich nicht bereitgestellter Ware kann der Mieter/Käufer dies im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung bei Abholung der Ware im DEKOWERK anmerken. Das DEKOWERK wir die Ware dann sofort bereitstellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Mietpreis erstattet. Eine spätere Anzeige fehlender Ware geht zu Lasten des Kunden. Dieser muss für zusätzliche Fahrtwege oder Kosten aufkommen.

(2) Die Mietsache ist zum vertraglich vereinbarten Zweck gebrauchstauglich. Dem Mieter ist bekannt, dass sie mehrfach eingesetzt wird und kein Anspruch auf Neuware besteht. Unwesentliche Abweichungen der Mietsache in Farbe, Fläche, Maß und Festigkeit stellen daher keinen Sachmangel dar.

(3) Bei Komplettdekoration durch das DEKOWERK ist seitens des Mieters/Käufers dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Zeitpunkt des Aufbaus der Dekoration am Veranstaltungsort freier Zugang sowie Be- und Entlademöglichkeiten sichergestellt sind.

Ebenso sorgt der Mieter/Käufer für die Abnahme der Dekoration vor Ort. Sollte kein zur Abnahme Beauftragter vor Ort sein, gilt die Dekoration als abgenommen und kann später nicht bemängelt werden.

(4) Werden Blumen selbst abgeholt, hat der Käufer bei der Übergabe die Ware zu prüfen und eventuelle Mängel direkt vor Ort anzuzeigen. Spätere Reklamationen von Frischblumen werden nicht anerkannt.

  • 8 Haftung des Mieters

(1) Bei Beschädigung oder Defekt von Hussen (z.B. Wachsflecken, Brandloch) oder Verleihware (z.B. Glasbruch) wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei Verlust der angemieteten Ware. Schadensersatz erfolgt durch separate Rechnungsstellung an den Mieter.

Die Wiederbeschaffungswerte für Hussen und Tischwäsche gelten wie folgt:

Stuhlhussen: 25,00 €/Stück,

Stehtischhussen: 25,00 €/Stück,

Bierbankhussen: 17,00€/Stück,

Biertischhussen: 25,00 €/Stück

Tischdecken rechteckig: 25,00 €/Stück.

Tischdecken rund: 40,00 €/Stück,

Skirting 50,00 €/Stück,

Stoffservietten 5,00€/Stück,

Schleifenbänder: 6,00 €/Stück.

Gleiches gilt bei einem Verlust der Ware z.B. durch Diebstahl.

Ist die Verleihware stark verschmutzt, werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. Ist eine Reinigung nicht mehr möglich, so ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen. Auch dann werden die zusätzlichen Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt.

(2) Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und gegen jeglichen sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Im Falle eines Diebstahls oder eines sonstigen Abhandenkommens der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter den Sachverhalt unverzüglich schriftlich und vorab mündlich detailliert anzuzeigen.

Außerdem hat er bei der zuständigen Polizeibehörde eine formgültige Anzeige zu erstatten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verletzung dieser Pflichten zur persönlichen Haftung des Mieters führen kann.

(3) Der Mieter hat eine Beschädigung, Zerstörung, Veränderung, extreme Verschmutzung sowie den Verlust der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

(4) Bei Rückgabe der Mietsache ist sämtliches Verpackungs- und Beförderungsgut an den Vermieter zurückzugeben. Schleifen sind vor Rückgabe aufzuknüpfen. Werden Schleifen nicht aufgeknüpft zurückgegeben, werden hierfür € 0,30 pro Stück nachträglich in Rechnung gestellt.

(5) Nach Rückgabe wird die Mietsache unverzüglich vom Vermieter geprüft. Werden hierbei Schäden oder Verluste an der Mietsache festgestellt, wird dies dem Mieter im Rahmen eines schriftlichen Mängel-Protokolls mitgeteilt. Der Mieter hat Gelegenheit, die festgestellten Mängel innerhalb einer benannten angemessenen Frist beim Vermieter vor Ort auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Dem Mieter ist bekannt, dass Mietsachen zeitnah weitervermietet werden und daher eine schnelle Klärung von aufgetretenen Problemen erforderlich ist. Kommt der Mieter der Aufforderung auf Überprüfung nicht fristgemäß nach und äußert er sich nicht detailliert zu dem erstellten Mängel-Protokoll, gilt dies als Anerkennung der Richtigkeit des Mängel-Protokolls.

  • 9 Rücktritt vom Vertrag

(1) Der Rücktritt des Mieters vom Vertrag, der mit der angezahlten Auftragsbestätigung zu Stande kommt, wird nur schriftlich anerkannt. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsdatum sind Stornierungskosten in Höhe von 25 % des vertraglich vereinbarten Auftragswertes zur Zahlung fällig. Ist der Vermieter bis dahin bereits mit höheren Kosten in Vorlage getreten oder wurden speziell gewünschte Artikel für den Mieter angeschafft, sind diese Kosten zusätzlich vollständig zu ersetzen. Bei Rücktritt innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Veranstaltungsdatum werden dem Mieter Stornierungskosten in Höhe von 50 % des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

Eine bereits geleistete Zahlung wird im Falle des Rücktritts unter Abzug der Ersatzansprüche des Vermieters erstattet.

(2) Bei staatlichen Verboten (Corona-Regelungen) der Feier wird eine Bearbeitungs-/Stornogebühr in Höhe von 70.-€ fällig. Die Feier wird dann auf ein anderes Datum verschoben.

Wird die Feier anschließend komplett auf Kundenwunsch abgesagt und kein Ersatztermin festgesetzt, verbleibt die geleistete Anzahlung in Höhe von 25% des Auftragswertes im Dekowerk.

(3) Der Vermieter behält sich vor, vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Mieter den angeforderten Gesamtbetrag nicht fristgemäß gezahlt hat oder wenn er die Annahme der Mietsache verweigert.

  • 10 Versandkosten und Versendungsrisiko

(1) Der Mieter trägt die Versandkosten. Wird die Mietsache auf Wunsch des Mieters an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Mieter, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Mietsache auf den Mieter über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Mietsache vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

(2) Versendungsverzögerungen bzw. Verhinderungen werden seitens des Vermieters nicht vertreten. Sie berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu mindern, Schadensersatz zu verlangen oder sonstige Rechte geltend zu machen.

  • 11 Datenschutz

(1) Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine persönlichen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten auf elektronischen Medien gespeichert werden. Die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes wird durch den Vermieter zugesichert.

(2) Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände des Vermieters eingesetzt sind, zu Marketingzwecken Foto- und Videoaufnahmen zu machen.

  • 12 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort ist Leonberg, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

  • 13 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl uneingeschränkt in Kraft. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit als möglich verwirklicht.

Weil der Stadt, 12.10.2022

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